WEBVTT

00:00:00.180 --> 00:00:09.630
Zusammenfassung sunnitischer Konzepte

00:00:09.630 --> 00:00:11.630
Konkurrierende Interessen

00:00:11.630 --> 00:00:19.660
Die Bevorzugung eines der beiden Interessen gegenüber dem anderen im Falle eines Wettbewerbs erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen

00:00:19.660 --> 00:00:26.750
Erstens: Priorisierung des eindeutigen und nachgewiesenen Interesses gegenüber dem vermuteten Interesse

00:00:26.750 --> 00:00:32.820
Zweitens sind die beiden Interessen in der Gewissheit ihrer Verwirklichung gleich

00:00:32.820 --> 00:00:37.009
Das öffentliche Interesse vor das private stellen

00:00:37.009 --> 00:00:43.009
Drittens sind beide Interessen hinsichtlich der Erreichung des Eintritts und der Allgemeingültigkeit des Nutzens gleich

00:00:43.009 --> 00:00:48.009
Das größere Interesse hat Vorrang vor dem kleineren Interesse

00:00:48.009 --> 00:00:52.679
Zusammenfassung sunnitischer Konzepte
